Zweites Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen
Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat am 2. Juni 2023 in Hermsdorf beschlossen, ein zweites Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen durchzuführen. Der nach der ersten Beteiligung geänderte Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen, das dazugehörige Kartenmaterial, die ausgewerteten Stellungnahmen und der ergänzende Umweltbericht werden bis 25. September 2023 auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen sowie zusätzlich bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen von Gera und Jena zur Beteiligung ausgelegt. Bürger, Behörden, Verwaltungen, Vereine und Initiativen, Unternehmen, Verbände und weitere Institutionen haben Gelegenheit, sich mit den geänderten Planinhalten des Regionalplanes Ostthüringen erneut zu befassen und hierzu Stellung zu nehmen.
Der zweite Entwurf des Regionalplans Ostthüringen, die Raumnutzungskarte sowie weitere kapitelanhängige Karten, der Umweltbericht und die Abwägungsergebnisse der ersten Beteiligung von 2019 sowie weitere zweckdienliche Unterlagen können unter
https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen
aufgerufen und eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Entwurf des Regionalplanes für diejenigen ohne Internetanschluss an öffentlich zugänglichen Computern zur Einsichtnahme in den Landratsämtern der zugehörigen Landkreise (Altenburger Land, Landkreis Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis sowie Saalfeld-Rudolstadt) und den beiden kreisfreien Städten Gera und Jena vor. Bei der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen am Puschkinplatz 7 in Gera steht im genannten Zeitraum auch eine analoge Papierfassung zur Sichtung bereit.
Der Regionalplan ist ein übergeordneter und zusammenfassender Raumordnungsplan für das Gebiet der Planungsregion Ostthüringen. Durch den Regionalplan werden Gebiete festgelegt, in denen bestimmte Vorhaben oder Nutzungen planerisch begünstigt werden. Der Regionalplan legt unter anderem fest, wo in Ostthüringen großflächige Industrie- und Gewerbebetriebe angesiedelt werden sollen und somit neue Arbeitsplätze entstehen, welche bedeutenden Verkehrsinfrastrukturprojekte in der Planungsregion den Vorzug erhalten, wie zukünftige Einzelhandelsgroßprojekte umgesetzt werden können, wo attraktive Freiräume für Erholungssuchende von jeglicher Bebauung freigehalten werden und auch sogenannte Retentionsflächen (Hochwasserflächen) erhalten bleiben. Der Sachliche Teilplan Windenergie Ostthüringen ist bereits am 21. Dezember 2020 in Kraft getreten und rechtskräftig. Somit ist beim ausgelegten zweiten Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen das Thema Windenergie nicht Bestandteil der Unterlagen.
Nach Beendigung der zweiten Beteiligung werden alle Stellungnahmen fachlich und sachgerecht ausgewertet und abgewogen, bevor die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen über den finalen Entwurf des Regionalplans berät und entscheidet. Ein Abschluss des Verfahrens zur Änderung des Regionalplanes Ostthüringen mit Fertigstellung des Regionalplans ist für 2024 vorgesehen.
Zum 2. Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen einschließlich seiner Begründung sowie dem Umweltbericht können bis zum 25. September 2023 Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen können per E-Mail an: stellungnahme-regionalplan-ost@tlvwa.thueringen.de gesandt werden.
Alternativ können Stellungnahmen auch direkt oder postalisch bei der
Regionalen Planungsstelle Ostthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Puschkinplatz 7
07545 Gera
abgegeben oder dort mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Text: Thüringer Landesverwaltungsamt