Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Erweiterung des Bestellungsgebietes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Soll eine bereits bestehende öffentliche Bestellung um ein weiteres Fachgebiet  erweitert werden, muss hierfür gegenüber der Bestellungsbehörde analog der Erstbestellung die besondere Sachkunde nachgewiesen werden.

Teaser

Sie wollen Ihre öffentliche Bestellung als Sachverständiger um ein weiteres Fachgebiet erweitern?

Verfahrensablauf

Wie bei der Erstbestellung nimmt der Antragsteller mit der Bestellungsbehörde Kontakt auf. Die fachliche Eignung für das neue Fachgebiet wird durch den zuständigen Sachverständigenausschuss geprüft. Es werden üblicherweise zwei Gutachten geprüft. Wenn diese mangelfrei sind, erfolgt die Zulassung zu mündlichen Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Bestellung und Vereidigung durch die Bestellungsbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena

Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR

Zuständige Stelle

Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena

Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR

Voraussetzungen

persönliche und fachliche Voraussetzungen wie bei der Erstbestellung;

besondere Sachkunde in dem angestrebten Fachgebiet, Nachweis erfolgt durch Gutachtenerstellung und mündliche Prüfung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mindestens zwei selbstgefertigte Gutachten aus dem angestrebten Fachgebiet

Welche Gebühren fallen an?

Erweiterung der Bestellung auf ein weiteres Sachgebiet
(Anwendungsbereich RL 2006/123/EG)   217 €;
(Anwendungsbereich Drittstaaten) 250 €

Bestellung und Vereidigung
(Anwendungsbereich RL 2006/123/EG) 93 €;
(Anwendungsbereich Drittstaaten) 107 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfristen: keine, laufende Antragstellung möglich

Bearbeitungsdauer

Zwischen ½ - 1 Jahr, in Abhängigkeit von fachlicher Eignung des Antragstellers und Prüfungsfortschritt

Rechtsbehelf

Allgemein geltender Rechtsbehelf, Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bestellungsbehörde

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen auf der Internetseite der Bestellungsbehörde

Hier finden Sie auch Informationen zu Weiterbildungsanbietern sowie Sachverständigen und Bestellungsbehörden anderer Bundesländer

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

10.08.2022
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

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