Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Hinweis:

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

  • formlos schriftlich tun,
  • ein Formular ausfüllen oder
  • einen Online-Dienst nutzen.

Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

An wen muss ich mich wenden?

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Tel: +49 185 9995-0100 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)

Fax.: +49 185 9995-0105 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)

Voraussetzungen

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

Welche Gebühren fallen an?

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

je Wohnung monatlich - nicht ermäßigt

Gebühr: EUR 17,50

ermäßigter Rundfunkbeitrag: monatlich

Gebühr: EUR 5,83

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Urheber

SWR

Fachlich freigegeben durch

SWR

Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

Anfahrt zur VG