Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Das Zentrale Fahrzeugregister ist eines der vier zentralen Register, die das Kraftfahrtbundesamt führt.
Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, kann aus dem Fahrzeugregister eine Halterauskunft erteilt werden.
Teaser
Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, kann aus dem Fahrzeugregister eine Halterauskunft erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Auskunft ist schriftlich von der Auskunft ersuchenden Person zu beantragen, unter Angabe
- der bekannten Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrzeughersteller) und/oder
- der Personalien des Halters
- Darlegung des Sachverhalts (ggf. Angabe des Tat- oder Schadenstag).
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Informationen hierzu erteilt die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft