Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete sowie für NATURA 2000-Gebiete (AGZ, SPG, EAP) – Förderungen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Ausgleichszulage ist eine Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen, die Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten oder in Teilen von NATURA 2000-Gebieten bewirtschaften. Sie gleicht die Einkommensverluste und zusätzlichen Kosten aus, welche den Unternehmen durch eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen entstehen, um dadurch die wirtschaftlichen Nachteile gegenüber Flächenbewirtschaftern außerhalb dieser drei Gebiete entgegenzuwirken sowie den Erhalt dieser Flächen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Biodiversität abzusichern. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des Flächenumfangs.

Teaser

Sie bewirtschaften mindestens 3 ha im Benachteiligten Gebiet oder im Spezifischen Gebiet, dann können Sie einen Antrag auf Ausgleichszulage für Benachteiligte und/oder Spezifische Gebiete stellen. Sie müssen jedoch einen Mindestförderbetrag von 300,00 Euro je Maßnahme erreichen.

Verfahrensablauf

Die Ausgleichszulage wird in Form des Sammelantrags mit seinen Anlagen über das Portal PORTIA online eingereicht.

Die Anmeldung im Portal erfolgt per eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausgleichszulage sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Es ist ein formgebundener georäumlicher Antrag online über das Portal PORTIA einzureichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Portal PORTIA werden Sie über die benötigten Antragsunterlagen informiert, welche dort online einzureichen sind.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

Bearbeitungsdauer

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt zum Ende des IV. Quartals des jeweiligen Jahres.

Rechtsgrundlage

Die Ausgleichszulage ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft/ Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

10.04.2024
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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