Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Die Ausgleichszulage ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten. Betriebe in diesen Gebieten haben wegen Nachteilen in ihrer landwirtschaftlichen Erzeugung Einkommensverluste. Die Ausgleichszulage gleicht diese Verluste aus.
Teaser
Sie bewirtschaften mindestens 3 ha im Benachteiligten Gebiet oder im Spezifischen Gebiet, dann können Sie einen Antrag auf Ausgleichszulage für Benachteiligte und/oder Spezifische Gebiete stellen. Sie müssen jedoch einen Mindestförderbetrag von 300,00 Euro je Maßnahme erreichen.
Verfahrensablauf
Mit Personenidentifikationsnummer (PI) und PIN vom Antragstellerportal VERONA die Antragsunterlagen herunterladen und mit Hilfe VERA den Antrag stellen. Die Einreichung des Antrages erfolgt über VERONA.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausgleichszulage sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Formgebundener georäumlicher Antrag, der online einzureichen ist.
Für die Gewährung der Ausgleichszulage sind auch die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) einzuhalten. Sie beinhalten Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen Zustand.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie der Antragstellungssoftware VERA. Die Grundlage bildet der Sammelantrag mit seinen Anlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Bearbeitungsdauer
Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt zum Ende des IV. Quartals des jeweiligen Jahres.
Rechtsgrundlage
Die Ausgleichszulage ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.
Anträge / Formulare
Nur elektronische Antragstellung möglich.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum