Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und der Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In Thüringen setzt die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels inhaltlich die Erfordernisse der Raumordnung sowie der Leitvorstellungen des Thüringer Landesentwicklungsprogramms und der Regionalpläne um. Dies geschieht durch die Förderung von Projekten in allen Regionen Thüringens, die der Stärkung strukturschwacher Räume bzw. der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen dienen bei Einbeziehung von bürgerschaftlichem sowie unternehmerischem Engagement zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Darüber hinaus müssen bei der Antragstellung in den Förderbereichen A und C noch die beiden weiteren Punkte erfüllt sein:

  • Stärkung der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure,
  • Stabilisierung, Verbesserung und Ausweitung der interkommunalen Kooperationen.

Im Teil B steht hingegen die Sicherung einer sozial gerechten Teilhabe in vom demografischen Wandel betroffenen Regionen im Vordergrund. Gefördert werden deshalb vor allem Projekte, Maßnahmen und Vorhaben, die dazu beitragen, die Folgen des demografischen Wandels aktiv und proaktiv auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen zu gestalten, dabei steht der Austausch der Generationen und die Stärkung des Wir-Gefühls vor Ort im besonderen Fokus der Förderung.

Die Förderung kann in allen Regionen Thüringens für Projekte bewilligt werden. Antragsteller sind in der Regel Landkreise, Kommunen oder lokale Vereine.

Teaser

Mit der Förderrichtlinie zur Regionalentwicklung und der Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels werden Regionale Entwicklungskonzepte, interkommunale Kooperationen und Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und des bürgerlichen Engagements aktiv gefördert. 

Verfahrensablauf

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels in der Fassung vom 30. Juli 2019 ist Grundlage für die Umsetzung der genannten Ziele in Thüringen und damit Basis für alle Förderentscheidungen der Regionalentwicklung.

  • Teil A Förderung der klassischen Regionalentwicklung

Die Förderung der klassischen Regionalentwicklung umfasst u. a. Regionale Entwicklungs­konzepte (REK), regionale Anpassungs- und Entwicklungsstrategien, Konzepte zur Stabilisierung bzw. Entwicklung der Zentralen Orte, Konzepte zur Entwicklung der mittelzentralen Funktions­räume, regionale Entwicklungsprogramme zur Umsetzung von Raumordnungsplänen, Standort­untersuchungen, Zustandsanalysen, Machbarkeitsstudien oder auch Wirtschaftlichkeits­betrachtungen. Grundlage für die Förderung weiterführender Studien ist das Vorhandenseins eines REKs oder eines vergleichbaren Konzeptes, welches die weitere Beschäftigung mit diesem Thema empfiehlt.

  • Teil B Förderung Projekten und Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels

Zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels umfasst die Förderung u. a. die Implementierung von Nutzungskonzepten für multifunktionale oder generationenübergreifende Infrastruktureinrichtungen; Maßnahmen zur verstärkten Aktivierung und Weiterentwicklung gemeindespezifischer Ressourcen; Maßnahmen, die dem Erhalt, der Aktivierung und Stärkung von Strukturen bürgerschaftlichen Engagements oder zur Bereitstellung von Angeboten an einem Standort bei gleichzeitiger Nutzung durch unterschiedliche Zielgruppen dienen. Förderfähig ist auch die Erarbeitung von Konzeptionen und Analysen im Zuge der Vorbereitung oder Evaluation eines Vorhabens. Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalausgaben oder Ausgaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, die aus Vorhaben nach Teil B hervorgehen. Ausgenommen hiervon sind Personalausgaben der öffentlichen Verwaltung.

  • Teil C Förderung von Modellprojekten

Als Modellprojekte gelten Projekte und Maßnahmen, die einen neuartigen Beitrag zur Zukunftsfestigkeit der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels in Thüringen leisten und den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen. Projekte und Maßnahmen mit modellhaften, regional angelegten Kooperationen, mit innovativen Herangehensweisen an interkommunale oder lokale Herausforderungen, sowie zur Etablierung von unerprobten Projektträgerschaften oder zur Weiterentwicklung bestehender Daseinsvorsorgestrukturen sind damit im Detail zu verstehen. Die Einbeziehung von bürgerschaftlichem Engagement sowie die Verknüpfung mehrerer Handlungsfelder sind hierbei wünschenswert.

Antragsverfahren

Der Antrag inklusive Anlagen ist beim

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Abteilung 5 / Referat Förderung der Regionalentwicklung (für Teil A und C)

Abteilung 5 / Referat Demografiepolitik und Serviceagentur Demografischer Wandel (für Teil B)

Werner-Seelenbinder-Straße 8

99096 Erfurt

in einfacher Ausfertigung als Papierexemplar einzureichen. Zusätzlich ist dem für Regionalentwicklung und Demografiepolitik zuständigen Ministerium ein digitales Antragsexemplar zuzusenden. Die digitalen Antragsunterlagen sind mit dem Betreff „Antrag Förderung Regionalentwicklung/Demografie“ an folgende Adresse zu senden:

poststelle@tmil.thueringen.de  

Die Einreichung weiterer Unterlagen (z. B. Konzepte, Pläne, Beschlüsse, Fotodokumentationen usw.) als Anlagen ist zulässig und erwünscht. Soweit für die Bewertung des Antrags erforderlich, kann eine Nachforderung weiterer Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde oder das für Regionalentwicklung und Demografiepolitik zuständige Ministerium erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Werner-Seelenbinde-Straße 8

99096 Erfurt

Telefon +49 (0)361 57 4191 500

Referat 52  Projekte und Förderung der Regionalentwicklung

für die Antragstellung Förderbereiche A und C 

Referat 53 Demografiepolitik und Serviceagentur Demografischer Wandel

für die Antragstellung Förderbereich B 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind enthalten in der Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Umgestaltung der Folgen des demografischen Wandels in der Fassung vom 29. Juni 2019.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Thüringer Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
  • Antrag auf Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels.
  • Anlagen zum Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Ende der Antragsfrist für Bewilligungen in den Folgejahren ist stets der 30. September des Vorjahres.

Bearbeitungsdauer

ca. vier Monate.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels

Rechtsgrundlagen für die Richtlinie sind:

  • allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen, insbesondere die §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) mit den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV)
  • Thüringer Haushaltsgesetz
  • Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen

Rechtsbehelf

Alle Bescheide werden mit einem Rechtsbehelf versehen.

Was sollte ich noch wissen?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.

Eine Entscheidung über die vorliegenden Anträge trifft das für Regionalentwicklung und Demografiepolitik zuständige Ministerium grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Stichtags im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

19.04.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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