Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Förderung - Landesprogramm Tourismus (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Förderung sind:

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • digitale, zukunftsfähige und qualitativ hochwertige touristische Investitionsvorhaben, die dazu beitragen die Angebotsqualität vor Ort zu steigern und auf die zunehmenden individuellen Bedürfnisse der Gäste aus dem In- und Ausland abzielen,
  • Investitionsvorhaben zur Qualifizierung und einmaligen Umstellung digitaler Systeme auf die Thüringer Content Architektur Tourismus („ThüCAT-Start“),
  • touristische Marketingvorhaben mit besonderer überregionaler Wirksamkeit,
  • Maßnahmen der Destinationsentwicklung, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit der Destinationsmanagementorganisationen (DMO) zu stärken und die touristische Wertschöpfung in den Destinationen zu erhöhen,
  •  Maßnahmen, die eine Entwicklung/Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur und zu wettbewerbsfähigen DMO unterstützen.

Adressaten der Förderung:

Zuwendungsempfänger einer Förderung für Vorhaben nach 2.1 und 2.2 der Richtlinie können sein:

  • Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse mit eigener Rechtsfähigkeit,
  •  steuerbegünstige Körperschaften, deren Gemeinnützigkeit nach § 60a AO gesondert festgestellt wurde.

Zuwendungsempfänger einer Förderung für Vorhaben nach 2.2 der Richtlinie und Vorhaben i.S. „ThüCAT-Start“ können weiterhin sein:

  • juristische Personen, wie Destinationsmanagement- (DMO) und regionale Tourismusorganisationen und im Bereich Kultur tätige Verbände, Vereine und Stiftungen sowie kommunale Tourismusgesellschaften.

Zuwendungsempfänger einer Förderung für Vorhaben nach 2.3 der Richtlinie können sein:

  • Destinationsmanagementorganisationen (DMO), die vom für Tourismus zuständigen Ministerium als solche anerkannt sind,
  • regionale Tourismusorganisationen, die noch nicht als DMO anerkannt sind, dies jedoch nachweislich anstreben oder einen Organisationszusammenschluss mit einer anerkannten DMO planen.

Umfang der Förderung:

Vorhaben nach 2.1 und 2.2 der Richtlinie
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Freistaates Thüringen gewährt.

  • der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • in Ausnahmefällen kann ein höherer Fördersatz von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.
  • für Vorhaben gilt eine Höchstförderung pro Vorhaben von
    •  250.000 EUR (Investitionsvorhaben nach 2.1 der Richtlinie)
    • 100.000 EUR (Marketingvorhaben nach 2.2 der Richtlinie)

Vorhaben i.S. „ThüCAT-Start“
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung in Höhe von 7.500 EUR aus Mitteln des Freistaates Thüringen gewährt.

Vorhaben nach 2.3 der Richtlinie (DMO)
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Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Fördersatz und Förderhöhe richten sich nach der erreichten Punktzahl i.S. des „Punktesystems für die Förderung von DMO in Thüringen“ in der jeweils gültigen Fassung.

Regionale Tourismusorganisationen, die noch nicht als DMO anerkannt sind, erhalten eine Anreizförderung von 25.000 EUR pro Jahr längstens bis zum 31.12.2022.

Teaser

Im Landesprogramm Tourismus werden Zuwendungen für die Förderung digitaler touristischer Investitionsvorhaben, für Maßnahmen des herausragenden Tourismusmarketings und für Maßnahmen der Destinationsentwicklung gewährt.

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren erfolgt zweistufig. Für die Fördertatbestände 2.1 und 2.2 dieser Richtlinie ist bis zum 31.03., für Vorhaben nach Ziff. 2.3 bis zum 31.08. eines jeweiligen Jahres zunächst eine formlose Fördervoranfrage für Vorhaben des Folgejahres bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen. Für Vorhaben i.S. „ThüCAT-Start“ ist eine laufende Einreichung von Förderanfragen möglich. 7.1.3  Nach positiver Entscheidung über die Fördervoranfrage kann die Beantragung der Zuwendung in einem zweiten Schritt rechtzeitig vor Vorhabenbeginn auf einem formgebundenen Antrag bei der Thüringer Aufbaubank erfolgen.      

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt

Web-Portal: www.aufbaubank.de

Zuständige Stelle

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt

Web-Portal: www.aufbaubank.de

Voraussetzungen

siehe Leistungsbeschreibung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Rahmen der Fördervoranfrage müssen für Vorhaben nach Ziff. 2.1 und 2.2 Aussagen zur Höhe der geplanten Gesamtausgaben und zum Realisierungszeitraum getroffen werden. Darüber hinaus ist das Vorhaben zu beschreiben und zu begründen sowie Ziele und Vorhabenbeteiligte zu nennen. Dabei ist darzustellen, wie die Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus nachhaltig verbessert werden soll. 

Nach Antragsaufforderung sind mit dem Antrag folgende Unterlagen einzureichen:

  • Angaben zum Vorhabenträger,
  • Beschreibung des Vorhabens,
  • geplanter Investitionszeitraum,
  • Kosten- und Finanzierungsplan (einschließlich Folgekosten),
  • Angaben zur Sicherung der Durchfinanzierung,
  • Erklärung zum Vorsteuerabzug für das beantragte Vorhaben,
  • Erklärung, dass andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden bzw. nicht zur Verfügung stehen,
  • bestehende Kooperationen und Einbindung der regionalen Akteure.

Für investive Vorhaben nach 2.1 sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • Planungsunterlagen (mind. Leistungsphase 3 nach HOAI),
  • Genehmigungen bzw. Stellungnahmen zuständiger Träger öffentlicher Belange,
  • Stellungnahme der zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeirats
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung,
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse.

Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen nachfordern, sofern dies zur Bewertung des Antrags erforderlich ist. 

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

siehe Verfahrensablauf

Rechtsbehelf

keiner

Anträge / Formulare

Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Fachlich freigegeben am

23.03.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
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Dienstag:
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13:00 - 17:00 Uhr

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