Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen – Förderung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Förderung zur Einrichtung von grundlegenden Dienstleistungsangeboten haben möchten, dann können Sie diese beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

Die Entwicklung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen in ländlichen Gemeinden, wie beispielsweise:

  • Pflegeeinrichtungen
  • Betreuungseinrichtungen
  • Ärztehäuser
  • Dorfläden

Zudem können Sie eine Unterstützung für den Kauf, Umbau und/oder die Errichtung von Gebäuden erhalten. Ebenso für den Innenausbau und Grunderwerb.

Teaser

Es fehlt bei Ihnen im Ort an grundlegenden Dienstleistungsangeboten, wie Ärzten oder Pflegeeinrichtungen? Sie benötigen ein Grundstück oder ein Gebäude für die Dienstleistung, die Sie in Ihrem Dorf anbieten wollen? Dann beantragen Sie eine Förderung über BASIS.

Verfahrensablauf

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

An wen muss ich mich wenden?

An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Voraussetzungen

Gefördert werden können Sie als

  • Gemeinde
  • Natürliche Persone

Juristische Persone des öffentlichen und privaten Rechts

Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Eine Förderung innerhalb der Gemeindeflächen der kreisfreien Städte von Erfurt, Jena, und Gera ist ausgeschlossen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 15. Januar für das laufende Jahr

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:

Bemerkungen

Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

20.03.2023
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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