Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Straßenschaden Beseitigung an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie melden einen Schaden an einer Bundesstraße bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung der Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Teaser

Als Bürger/Verwaltung können Sie Schäden an einer Bundesstraße bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.  

Verfahrensablauf

Sie melden einen Schaden an einer Bundesstraße, bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung der Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

 Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Anträge / Formulare

keine

Bemerkungen

Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:

Bund, Gemeinde

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Fachlich freigegeben am

28.05.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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