Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis) beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Allgemeines zur Erläuterung:

Im Liegenschaftskataster werden als amtliches Verzeichnis Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig nachgewiesen. Die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters ist hoheitliche Landesaufgabe und wird von den Katasterbereichen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) wahrgenommen. Das Liegenschaftskataster fasst die ehemals getrennt geführten Liegenschaftsbücher (beschreibender Teil) und Liegenschaftskarten (darstellender Teil) in einem Geobasisinformationssystem (auch ALKIS genannt) zusammen.

Das Liegenschaftsbuch enthält in Thüringen u. a. Angaben zu

  • Gebietszugehörigkeit,
  • Lage,
  • Fläche,
  • tatsächlicher Nutzung mit Art der tatsächlichen Nutzung und Fläche,
  • Gebäuden,
  • Fortführungsnachweis(en),
  • öffentlich-rechtlichen Festlegungen
  • Buchung (Buchungsart, Buchungsstelle im Grundbuch) und
  • Eigentum.

Angaben zu Buchung und Eigentum werden nachrichtlich vom Grundbuch übernommen.

Als Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück. Hierzu kann auch ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit den Angaben des beschreibenden Teils des Liegenschaftskatasters beantragt werden.

Teaser

Informationen zur Beantragung eines Auszuges aus dem Liegenschaftsbuch (Nachweis zu einem Grundstück für Auskünfte für Planungen in Grundstücksangelegenheiten).

Verfahrensablauf

Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch kann (schriftlich - Brief / Fax / E-Mail, telefonisch, online – Onlineshop TLBG oder über das digitale Antragsverfahren - Zuständigkeitsfinder) beantragt werden.

Zur Bearbeitung des Antrages sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

-> Angaben zum beantragten Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer oder postalische Anschrift, ggf. Angabe des Grundbuchblattes)

-> Beglaubigung erforderlich (Ja / Nein)

-> Angaben zum Antragsteller und zur Kostenübernahme

Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird in analoger Form übersandt oder digital in datenschutzgerechter Form bereitgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch dürfen nur von den Katasterbereichen des TLBG sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden.

Voraussetzungen

Die Leistung Auszug aus dem Liegenschaftsbuch unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von Personen oder Stellen mit berechtigtem Interesse beantragt werden, wie:

- > Grundstückseigentümer

- > Nutzungsberechtigte

- > Person mit sonstigen berechtigtem Interesse

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist, z. B. als:

- > Nutzungsberechtigter einen formlosen (nicht formgebunden) Nachweis über ein Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pächter u. ä.)

- > mit sonstigem berechtigtem Interesse (Kreditgeber, Gläubiger, Grundstücksangrenzer u. ä.) einen formlosen (nicht formgebunden) Nachweis

- > Bevollmächtigter von o. g. Personenkreis einen formlosen (nicht formgebunden) Nachweis über eine Bevollmächtigung

Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte, eine formlose (nicht formgebundene) Bestätigung zur Übernahme der Kosten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Kosten (Gebühren) der Leistung richtet sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - Gegenstand: Ausgaben aus den Datenbanken des Liegenschaftskatasters - in der jeweils gültigen Fassung und gestaltet sich derzeit wie folgt, z. B. für:

a) Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Grundstücksnachweis je Flurstück/ Grundstück

     - > 10,00 EUR (Mindestgebühr 15,00 EUR) zzgl. USt.

b)   Bestandsnachweis je Bestand

     - > 20,00 EUR zzgl. USt.

c)   Auszug zur Bauvorlage je Auszug

     - > 20,00 EUR zzgl. USt.

d)   Mehrausfertigung - je Mehrausfertigung

     - > 20 v. H. zzgl. USt. (Gebühr nach a) bis c))

e)   Beglaubigungen - je Beglaubigung

     - > 7,50 EUR zzgl. USt.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Tage

Rechtsgrundlage

Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)

Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)

Rechtsbehelf

- > da kein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf nicht möglich

- > kein Widerruf (da Sonderanfertigung)

Anm.: - bei Sonderanfertigungen (Bestellung individuell angepasstes Produkt) besteht kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - Urteil Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U - vom 12.2.2014)

Urheber

TLBG

Fachlich freigegeben durch

TLBG - R 34

Fachlich freigegeben am

31.05.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
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Donnerstag:
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09:00 - 12:00 Uhr

 

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