Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Flurstück Bildung durch Zusammenlegung; Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und beauftragte Vertreter des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.

Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.

Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.

Teaser

Sie wollen mehrere Grundstücke zu Einem vereinigen oder mehrere Flurstücke zu Einem zusammenfassen? Dazu ist es notwendig, eine Vereinigung von Grundstücken bzw. eine Verschmelzung von Flurstücken bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Zur Vereinigung von Grundstücken und Verschmelzung von Flurstücken können Sie sich an einen in Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder an das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - siehe Informationen unter "Zuständige Stelle" - wenden. Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

  - > Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

  - > Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

Welche Gebühren fallen an?

Die Leistungen sind in der Regel kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

- > keine

Rechtsgrundlage

Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)

Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)

Urheber

TLBG

Fachlich freigegeben durch

TLBG - R 2.2

Fachlich freigegeben am

01.10.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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