Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Sondernutzung von Straßen - Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.

Dazu gehört auch die Ausnahme vom Verbot, Lautsprecher zu betreiben sowie Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten (StVO § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2).

Teaser

Möchten Sie Waren oder Leistungen auf der Straße anbieten, benötigen Sie auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde (StVO § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2).

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Wir erarbeiten gegenwärtig ein modernes online-Verwaltungsverfahren für Ihre Anträge und Auskünfte, welches wir Ihnen bald zur Verfügung stellen.

Bis dahin nutzen Sie bitte weiterhin die Formulare Ihrer Behörde auf deren Internetseite, per E-Mail oder Postweg oder durch persönliches Erscheinen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

05.10.2022
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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