Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Beseitigung von Straßenverunreinigungen außerhalb geschlossener Ortschaften
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie melden eine Verunreinigung an einem Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Verunreinigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte.

Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Innerhalb geschlossener Ortschaften obliegt die Reinigung der jeweiligen Kommune.

Teaser

Als Bürger oder als Verwaltung möchten Sie eine Verunreinigung an einem Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bzw. an einem der Bundes-, Landes- oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden

Verfahrensablauf

Sie melden eine Verunreinigung an einem Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Verunreinigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte.

Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Innerhalb geschlossener Ortschaften obliegt die Reinigung der jeweiligen Kommune.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr – Regionalreferate 42 - 45

Hallesche Straße 15/ 16

99085 Erfurt

Postanschrift:

Postfache 80 03 53

99029 Erfurt

Telefon: +49 361 57413-5309

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland, bei dem Land Thüringen oder bei den Landkreisen liegen. Die Verunreinigung befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaften.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genauer Standort der Verunreinigung, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung der Verunreinigung, evtl. Foto.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bemerkungen

Unterscheidung in verschiedene Baulastträger: Bund, Land, Kreis, Gemeinde.

Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Fachlich freigegeben am

27.06.2022
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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