Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Baumschaden zur Beseitigung melden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Unter einem Baumschaden versteht man ein Umstürzen eines Baumes oder ein Bruch eines größere Teiles desselben z. B. Kronenbruch oder Astbruch.

Teaser

Als Bürger oder als Verwaltung möchten Sie einen Baumschaden entlang einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bzw. an einem der Bundes-, Landes- oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.

Verfahrensablauf

Sie melden einen Baumschaden entlang einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bzw. an einem die Bundes-, Landes- oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers bzw. Eigentümers. Anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Beeinträchtigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung der Gefahr ermittelt, anschließend erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Soweit die Gefahr von benachbarten Grundstücken ausgeht, werden die Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

An wen muss ich mich wenden?

Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast

Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: 

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland, bei dem Land Thüringen oder bei den Landkreisen liegen. Sind Bäume auf privaten Grundstücken betroffen, werden die Eigentümer aufgefordert die Gefahr zu beseitigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bemerkungen

Unterscheidung in verschiedene Baulastträger: Bund, Land, Kreis, Gemeinde.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Fachlich freigegeben am

06.01.2023
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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