Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Den 12 Finanzämtern des Freistaates Thüringen obliegt die Festsetzung und Erhebung der Steuern, mit Ausnahme der Gemeindesteuern. Als Landesfinanzbehörden auf Ortsebene sind ihre Aufgabenbereiche nach örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereichen abgegrenzt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit des Finanzamts ist das Bearbeiten von Steuererklärungen von Arbeitnehmern und sonstigen Steuerpflichtigen.
Aus den Angaben in Steuererklärungen und gegebenenfalls weiteren vorliegenden Informationen von beispielsweise Arbeitgebern, Krankenkassen und Versicherungen ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, setzt die jeweiligen Steuern fest und erhebt sie. Im telefonischen Servicebereich können nahezu alle Anliegen vorgetragen und Auskünfte beispielsweise zu Steuererklärungen gegeben werden.
Teaser
Die Finanzämter sind zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Steuern. Im telefonischen Servicebereich können nahezu alle Anliegen vorgetragen und Auskünfte gegeben werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Zuständige Stelle
Das örtlich zuständige Finanzamt wird Ihnen mithilfe der Suchfelder auf dieser Seite angezeigt. In Einzelfällen wurden Zentralzuständigkeiten bestimmt. Das bedeutet, dass für einzelne Steuerangelegenheiten ein anderes Finanzamt sachlich zuständig sein kann. Dazu ist es nötig, Ihre Suchanfrage zu konkretisieren.
Anträge / Formulare
ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Über den Online-Dienst können Steuererklärungen und Steueranmeldungen kostenlos erstellt und abgegeben werden.
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium