Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Grundschule
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang. Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

Anmeldung:

Die Eltern melden ihr Kind in der Zeit vom 10. bis 20. Dezember des Vorjahres in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an. Der Anmeldungstermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss beim zuständigen Schulamt ein Gastschulantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Fachlich freigegeben am

07.04.2015
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
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Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

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09:00 - 12:00 Uhr

 

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