Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Hochwasser / Hochwasserschutz
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Hochwasserschutz geht jeden an. In den Gebieten, in denen Hochwasser auftreten kann, sollten alle Bürgerinnen und Bürger wissen, was im Ernstfall zu tun ist.

Was kann getan werden?

Informieren
  • Informieren über die eigene Gefährdung, z.B. anhand von Hochwassergefahrenkarten
  • Rundfunk, Fernsehen (Wetter-/ Unwetterwarnungen)
  • MDR-Videotext (Tafeln 535, 536)
  • Internet (https://hnz.thueringen.de/hw2.0/)
  • Mobil-App „meine Pegel“ und „meine Umwelt“
Reagieren
  • betriebliche und private Vorsorgemaßnahmen (z.B. konstruktive Maßnahmen zum Fernhalten von Oberflächenwasser vom Gebäude wie Anrampungen und Geländeverwallungen, Vermeidung ebenerdiger Gebäudeöffnungen, Erhöhung von Kellerlichtschachtoberkanten, Einbau druckwasserdichter Türen und Fenster)
  • betrieblicher und privater Hochwasserschutz im Ereignisfall (z. B. Beräumung von Kellerräumen, Sicherung von Öltanks, Abdichten von Fenstern und Türen gegen Wassereintritt, Abdichten von Entwässerungseinrichtungen gegen Rückstau)
  • Eigenschutz im Ereignisfall beachten: es besteht die Gefahr des Ertrinkens beim Aufenthalt an ausufernden Gewässern und innerhalb gefluteter Gebäude (z.B. lassen sich nach innen öffnende Türen gefluteter Räume ab gewissen Einstauhöhen nicht mehr öffnen – insbesondere in Kellerräumen besteht die Gefahr des Ertrinkens!). Zusätzlich besteht die Gefahr von Stromschlägen beim Betreten von gefluteten Räumen.
  • weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Beräumung des Erdgeschosses, Evakuierung)
  • Beachten von Hinweisen der Einsatzkräfte (z. B. bei Evakuierungen)
  • Unterstützung der Einsatzkräfte und Nachbarschaftshilfe

Teaser

Wenn Sie sich über Hochwasserschutz informieren möchten, dann erfahren Sie hier mehr dazu.

An wen muss ich mich wenden?

Hochwasserwarn- und -meldedienst:
Hochwasser-Nachrichtenzentrale (HNZ) des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Jena:
  • Datensammlung, -bearbeitung und -weiterleitung, Herausgabe von Hochwasserwarnungen und Hochwasserinformationen mit Darstellung im Internet.
  • zentrale Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte, betroffene Städte und Gemeinden:
    Information der Bevölkerung
Gefahrenabwehr (Wasserwehr):
Durch Hochwasser gefährdete Städte und Gemeinden haben einen Wasserwehrdienst einzurichten.
 
Abwehr von überörtlichen Gefahren (Katastrophenschutz):
Landkreise und kreisfreie Städte nach Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

20.01.2020
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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