Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Kriegsopferfürsorge
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Sie umfasst:
  • Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen,
  • u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,
  • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge bzw. erweiterte Leistungen nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für anwendbar erklären, sind, wenn nicht schädigungsbedingt, einkommens- und vermögensabhängig, d. h. Leistungen müssen berechnet werden.

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Kriegsopferfürsorge und deren Beantragung.

An wen muss ich mich wenden?

An das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Anträge / Formulare

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch den Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (KOF) zu verwenden.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Hinweise zu den möglichen Leistungen, anspruchsberechtigten Personenkreis und weitere Voraussetzungen siehe Informationsblatt zur Kriegsopferfürsorge.

Fachlich freigegeben durch

 Thüringer Landesverwaltungsamt

Fachlich freigegeben am

31.07.2013
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch:
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Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
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09:00 - 12:00 Uhr

 

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