Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Sportförderung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In Thüringen wird Sport in verschiedenster Weise gefördert.

An wen muss ich mich wenden?

Die dem Landessportbund Thüringen angeschlossenen Sportorganisationen erhalten die für sie und die ihnen angehörenden Vereine vorgesehenen Fördermittel in der Regel über den Landessportbund.
 
Für die Belange des Behinderten und Rehabilitationssports in Thüringen ist der Thüringer Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband e.V. zuständig.
 
Für die Belange des Gehörlosensports in Thüringen ist der Gehörlosen-Sportverband Thüringen zuständig.

Rechtsgrundlage

Fördermittelvergabe durch den Landessportbund: § 16 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG)

Was sollte ich noch wissen?

Darüber hinaus gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für folgende Bereiche:

  • Aus-, Um- und Neubau sowie Sanierung und Modernisierung (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten sowie Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume entsprechend der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen"
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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