Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.

Teaser

Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.

Rechtsgrundlage

Ist die jeweilige Friedhofssatzung.

Rechtsbehelf

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

22.02.2016
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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