Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Prüfsachverständige für Technische Anlagen und Einrichtungen - Anerkennung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen ihrer Prüfaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.

Die Anerkennung als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen erfolgt nur bei Antragstellern, welche die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllen und nachweisen können. Neben dem Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusses und ausreichend langer Berufs- und Prüferfahrung erfolgt eine Fachbegutachtung, die eine schriftliche und eine mündliche Prüfung beinhaltet.

Teaser

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Referat 21 Baurecht

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Voraussetzungen

- Abschluss eines Ingenieurstudiums an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen gleichwertigen ausländischen Einrichtung

- mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur in der Fachrichtung, in der die Anerkennung beantragt wird, davon mindestens 2 Jahre Mitwirkung bei Prüfungen

- Nachweis der besonderen Fachkunde in der beantragten Fachrichtung (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch Fachgutachten beigebracht)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lebenslauf
  • Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
  • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
  • Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
  • Nachweis der Berufserfahrung und Mitwirkung bei Prüfungen

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an? Pro Fachrichtung 200 – 300 € ( Kosten der Fachbegutachtung durch fachbegutachtende Stelle nicht inbegriffen).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden ca. 1 bis 2 mal im Jahr statt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Prüfungsterminen der fachbegutachtenden Stellen.

Rechtsgrundlage

Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO)

Rechtsbehelf

Klage

Anträge / Formulare

Formlos.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anerkennung kann für folgende Fachgebiete beantragt werden:

  • Lüftungsanlagen,
  • CO-Warnanlagen,
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlage,
  • Druckbelüftungsanlagen
  • Feuerlöschanlagen,
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
  • Sicherheitsstromversorgungen.

Unterstützende Institutionen

Fachbegutachtende Stellen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

Fachlich freigegeben am

11.12.2020
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

Anfahrt zur VG