Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Bewachungsgewerbe - Sachkundenachweis
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Teaser
Für die Erlaubnis der Ausübung einiger Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe benötigen Sie einen Sachkundenachweis.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Fachlich freigegeben am
29.01.2020