Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Güterkraftverkehrsbetrieb: Genehmigung - Fachkundebescheinigung ausstellen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie wollen gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt? Hierfür benötigen Sie eine Erlaubnis - Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. eine Lizenz (Gemeinschaftslizenz oder EU-Genehmigung).

Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis/Lizenz ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Der Unternehmer oder der Verkehrsleiter muss fachlich geeignet sein. Können Sie oder der Verkehrsleiter die fachliche Eignung durch eine mindestens 10jährige ununterbrochene (4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009) leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachweisen, dann kann Ihnen die zuständige Stelle eine entsprechende Fachkundebescheinigung ausstellen.

Der zuständigen Stelle müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, die die Tätigkeit belegen. Hierzu eignen sich z. B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen. Die zuständige Stelle kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen.

Die fachliche Eignung kann alternativ durch eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen werden.

Außerdem können Sie die fachliche Eignung auch durch eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Speditionskaufmann) nachweisen, soweit die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 bereits abgeschlossen oder begonnen wurde.
In diesem Fall müssen Sie ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorlegen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Zeugnisse
  • Bescheinigungen
  • Antragsformulare der örtlich zuständigen IHK

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung der Fachkundebescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Unterstützende Institutionen

Untere Verkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Fachlich freigegeben durch

IHK Ostthüringen zu Gera

Fachlich freigegeben am

11.07.2018
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

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