Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Erlaubniserteilungen für Buchmacher sowie Wettannahmestellen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Buchmachererlaubnis (Buchmacher-Konzession) und die Konzession der Wettannahmestelle in Thüringen wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum erteilt.

Die Erlaubnis gilt nur für die Örtlichkeiten innerhalb Thüringens und schließt die jeweilige Örtlichkeit und Person mit ein, deren sich der Buchmacher zum Abschluss und zur Vermittlung von Wetten bedienen will.

Die Erlaubnis wird erteilt für:

•           die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und

•           die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.

Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.

Teaser

Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Einreichung des formlosen Antrags bei dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Referat 21 postalisch.

Nach erfolgter Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit, sowie Erfüllung der Voraussetzungen ergeht die Erlaubniserteilung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlichen Antrag auf Erteilung der Buchmachererlaubnis

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    1.          Polizeiliches Führungszeugnis

    2.          Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    3.          Kopie Personalausweis

    4.          Miet-Pachtvertrag mit Lageplan der Wettannahmestelle

    5.          Nachweis der buchmacherspezifischen Kenntnisse (z.B. Sachkundeprüfung Buchmacherverband)

    6.          Nachweis über vorhandenes Betriebskapital (Kontoauszug oder Bankauskunft)

Welche Gebühren fallen an?

  • für Buchmacher 288,00 Euro

  • für die Örtlichkeit/ Buchmachergehilfen 115,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen

Rechtsbehelf

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Anträge / Formulare

Formloser schriftlicher Antrag

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – Referat 21

Fachlich freigegeben am

15.10.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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