Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Buchprüfer/in - öffentlich bestellen/ vereidigen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Vereidigte Buchprüferinnen/Buchprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Sie werden als vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Um von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt zu werden, müssen Sie die Prüfung als vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer bestanden haben.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Wenden Sie sich bitte an die entsprechende Landesgeschäftsstelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Formular reichen Sie zusammen mit dem Erfassungsbogen zum Ureintrag in das Berufsregister ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wie

  • den Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung und
  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze

bei der Landesgeschäftsstelle ein.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Bestellung ist eine Gebühr in Höhe von 230 Euro zu entrichten. Des Weiteren sind die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, welche Beitragshöhe in Ihrem individuellen Fall zu entrichten ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestellung zur vereidigten Buchprüferin/zum vereidigten Buchprüfer muss spätestens ein Jahr nach Ablegung der Prüfung beantragt werden.

Anträge / Formulare

Die Antragsformulare finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer.

Was sollte ich noch wissen?

Vereidigte Buchprüfer sind Mitglieder in der Wirtschaftsprüferkammer und werden im Berufsregister geführt.

Der Zugang zu dem Beruf der vereidigten Buchprüferin/des vereidigten Buchprüfers wurde mit dem Ablauf des Jahres 2006 gemäß § 139 a Wirtschaftsprüferordnung geschlossen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft (TMWWDG)

Fachlich freigegeben am

27.05.2016
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

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