Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma unverzüglich bei der Regulierungsbehörde anzeigen.
Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.
An wen muss ich mich wenden?
Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der
- personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der
- Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine Liste der angezeigten Unternehmen wird von der Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz