Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Presserecht - Ordnungswidrigkeiten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes. Es befasst sich, ausgehend von der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse.

In § 13 TPG (Ordnungswidrigkeiten) werden die wesentlichen Bestimmungen des Presse-Ordnungsrechts zusammengefasst:

  • die Impressums- und Offenlegungspflicht (auch § 7, § 8 TPG),
  • die an den verantwortlichen Redakteur zu stellenden persönlichen Anforderungen (auch § 9 TPG),
  • die in § 10 TPG normierte Pflicht zur Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen (Anzeigen).  

An wen muss ich mich wenden?

Anzeigen sind schriftlich an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das der Anzeige zugrunde liegende Schriftstück ist der Anzeige als Anlage beizufügen.

Anträge / Formulare

Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit nach § 13 TPG hat schriftlich zu erfolgen.

Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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