Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Familienerholung - Förderung kommunal
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern (insbesondere kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Kindern), die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können.

Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Familien gewährt.

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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Ihren Familenurlaub erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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