Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 HwO kann befristet bzw. unbefristet erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten (Teil-)Handwerk sowie im kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachgewiesen sind. Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.

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Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.


Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren regeln sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung
  • Merkblatt § 8 Handwerksordnung
  • Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle – Anlage A)

Was sollte ich noch wissen?

Eine Ausnahmebewilligung berechtigt jedoch nicht zur Führung des Meistertitels und zur Ausbildung im betreffenden Handwerk.

Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle beantragt werden oder Sie können eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.

Bemerkungen

Lassen Sie sich vor Antragstellung durch die Mitarbeiter der Handwerksrolle in Ihrer zuständigen Handwerkskammer beraten. Eine vorherige Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch ist zweckmäßig.

Fachlich freigegeben durch

Handwerkskammer Thüringen

Fachlich freigegeben am

27.04.2012
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

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