Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Die Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn der Sachverständige gegenüber der jeweiligen Bestellungsbehörde erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will, die Zeit, für die der Sachverständige öffentlich bestellt ist, abläuft oder die Bestellungsbehörde die öffentliche Bestellung zurücknimmt oder widerruft. Der Sachverständige hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der Bestellungsbehörde die Bestellungsurkunde, den Ausweis und den Rundstempel zurückzugeben.
An wen muss ich mich wenden?
Für den Bereich Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Für den Bereich Forstwirtschaft (einschließlich Fischereiwesen) wenden Sie sich an die Landesforstanstalt.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastuktur und Landwirtschaft