Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Zentrale Fahrzeugregister ist eines der vier zentralen Register, die das Kraftfahrtbundesamt führt.

Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, kann aus dem Fahrzeugregister eine Halterauskunft erteilt werden.

Teaser

Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, kann aus dem Fahrzeugregister eine Halterauskunft erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Auskunft ist schriftlich von der Auskunft ersuchenden Person zu beantragen, unter Angabe

  • der bekannten Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrzeughersteller) und/oder
  • der Personalien des Halters
  • Darlegung des Sachverhalts (ggf. Angabe des Tat- oder Schadenstag).

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Informationen hierzu erteilt die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

10.02.2022
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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