Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Lehrlingsrolle Handwerk: Änderung bzw. Löschung von Berufsausbildungsverhältnissen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen das „Verzeichnis der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse“ – die Lehrlingsrolle.

Wird das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt, aufgelöst oder der Ausbildungsvertrag geändert, ist dies gemäß Berufsbildungsgesetz der zuständigen Handwerkskammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit sie die Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse löschen bzw. das Verzeichnis aktualisieren kann.

Teaser

Wenn Sich in Ihrem Betrieb ein Ausbildungsverhältnis geändert, gekündigt oder aufgelöst, dann müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständigen Handwerkskammer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Belege für den Grund der Änderung: wie z. B. Zeugnisse, Nachweise für Fehlzeiten, Kündigung, Aufhebungsvertrag u. ä.

Welche Gebühren fallen an?

Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regeln die Gebühren- und Entgeltverzeichnisse der jeweils zuständigen Handwerkskammer.

Anträge / Formulare

Antrag auf Änderung bzw. Löschung des Berufsausbildungsvertrages

Was sollte ich noch wissen?

Die Handwerkskammer berät Auszubildende, gesetzliche Vertreter sowie Ausbildungsbetriebe zum Thema Berufsausbildung.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Handwerkskammern

Fachlich freigegeben am

12.03.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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