Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Thüringen Invest - Förderung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden Investitionsvorhaben von Existenzgründer*innen sowie Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gefördert werden.

Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden:

  • Anschaffungen aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter materieller Wirtschaftsgüter,
  • immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen), sofern sie als Anlagevermögen dienen sollen.

Adressaten der Förderung:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen sowie des Handwerks, des Handels, des Dienstleistungssektors, des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes und der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

Es werden nicht gefördert:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Nebenerwerbsunternehmen
  • Unternehmen des Bauhauptgewerbes und Bauträger
  • Unternehmen der Freizeitwirtschaft (z.B. Diskotheken, Spielhallen, Videoverleih, Fitnesscenter, Sauna, Solarien, Reiseveranstalter*innen und Eventmanagement)
  • Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der Aquakultur sowie des Bergbaus
  • Ausgaben für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
  • Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind
  • Investitionen in Flughafeninfrastruktur
  • Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes soweit bei der Herstellung/Verarbeitung Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind; Ausnahme: KMU des Fleischerhandwerkes sind förderfähig, sofern Investitionszuschüsse für das Vorhaben nicht aus ELER-Mitteln gewährt werden. Investitionen in die Schlachtung werden nicht gefördert.
  • Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
  • Unternehmen, die mit Kraftfahrzeugen handeln (gilt für Antragseingänge ab 01.01.2020)
  • bei Bauvorhaben Honorare für die Leistungsphasen 1-9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), gilt für Antragseingänge ab 15.08.2020

Umfang der Förderung:

Zuschussförderung:

  • bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro
  • bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Unternehmen des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, maximal 50.000 Euro

Förderdarlehen:

projektbezogene Finanzierung bis zu 200.000 Euro über Ihre Hausbank,

  • 10 Jahre Laufzeit, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
  • Einzug der Zinsen: monatlich nachträglich
  • Einzug der Tilgungsraten monatlich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
  • 100 Prozent Auszahlung der Darlehenssumme
  • Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Sicherheiten: Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Können keine ausreichenden Sicherheiten gestellt werden, kann die Bank eine 50 prozentige Haftungsfreistellung beantragen.

Teaser

Mit Thüringen-Invest werden kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen mit Zuschüssen von bis zu 30 Prozent unterstützt. Das Programm ist kombinierbar mit einem Förderdarlehen bis 200.000 Euro.

Verfahrensablauf

Antragstellung bei der Thüringer Aufbaubank vor Vorhabensbeginn. Bewilligung durch die Thüringer Aufbaubank. Das optionale Darlehen kann über die Hausbank des Unternehmers beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt

Web-Portal: www.aufbaubank.de

Zuständige Stelle

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt

Web-Portal: www.aufbaubank.de

Voraussetzungen

siehe Leistungsbeschreibung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anlage 1: Investitions- und Finanzierungsplan
  • Anlage 2: Durchfinanzierungsbestätigung/Bereitschaftserklärung der Hausbank/ des Zentralinstituts
  • Anlage 3: De-minimis-Erklärung
  • Anlage 4: KMU-Bewertung
  • Begründung zur Schaffung und/oder Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Gewerbeanmeldung in Kopie
  • Ermittlung Anzahl der Arbeitskräfte (außer bei Existenzgründung)
  • bei Existenzgründungen:
    • Stellungnahme der IHK bzw. HWK, bei Angehörigen freier Berufe der Berufskammer bzw. anderer zuständiger Stellen zum Unternehmen, zum geplanten Vorhaben sowie Bestätigung der Existenzgründung und der Schaffung einer dauerhaften Existenzgrundlage
    • aktueller unterschriebener Lebenslauf mit vollständigem beruflichen Werdegang
  • ggf. Finanzierungsverträge, Franchiseverträge

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Vorhabensbeginn.

Rechtsbehelf

Keiner.

Anträge / Formulare

Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Fachlich freigegeben am

04.03.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
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Donnerstag:
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13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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