Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, im Schienenpersonennahverkehr Tarife aufzustellen. Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, ohne deren vorherige Genehmigung die Eisenbahnverkehrsdienste nicht erbracht werden dürfen. Tarife müssen die Entgelte oder alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten. Tarife müssen gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden.

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Verkehrs- und Tarifverbünde mit Sitz in Thüringen stellen einen Tarifantrag für die Beförderungsbedingungen oder deren Änderung beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, über den binnen 6 Wochen befunden wird.

Teaser

Die Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr muss beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft beantragt werden.

Verfahrensablauf

Es wird formlos  Antrag auf Genehmigung der Beförderungbedingungen bzw. auf Genehmigung der Änderung der Beförderungsbedingungen eingereicht. Sofern hierbei von den Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung oder von Vereinbarungen oder Auferlegungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in der jeweils geltenden Fassung abgewichen werden soll, ist darauf besonders hinzuweisen. Der Antrag wird nun daraufhin geprüft, ob der Tarif einen nach Artikel 3 Absatz 2 oder 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 festgesetzten Höchsttarif übersteigt und die Beörderungsbedingungen mit dem geltenden Recht in Einklang steht.

Voraussetzungen

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. der Verkehrs- oder Tarifverbund muss seinen Sitz in Thüringen haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag mit den Beförderungsbedingungen bzw. deren Änderung

Welche Gebühren fallen an?

50 Euro bis 500 Euro in Abhängigkeit des Verwaltungsaufwandes.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 6 Wochen.

Rechtsbehelf

Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Weimar. 

Anträge / Formulare

Schriftlicher Antrag (per E-Mail oder postalisch)

Was sollte ich noch wissen?

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn dem Antragsteller nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang seines Antrages eine vom Antrag abweichende Entscheidung der Genehmigungsbehörde zugeht.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

Fachlich freigegeben am

09.09.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

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