Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen einen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, wenn sie

  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder
  • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen wollen,

Die Antragstellung erfolgt über eine bundeseinheitliche Online-Datenbank.

Die Zuständige Behörde überprüft, ob Sie die Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz erfüllen. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen erhält der/die Antragsteller/in einen Bescheid mit der Anerkennung der Pflanzenschutz-Sachkunde Die Karte wird anschließend vom Druckdienstleister per Post separat zugestellt.   Diese Nachweiskarte berechtigt den Antragsteller/in  zu der im Sachkundenachweis ausgewiesenen Tätigkeit.

Verfahrensablauf

Die Behörde nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen. Wenn alle Voraussetzung für die Anerkennung der Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt die Behörde den Sachkundenachweis und einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung versendet die Behörde den Sachkundenachweis an die den Antrag stellende Person.

Den Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015.

Der Antrag hierfür ist online zu stellen. (Bitte lassen Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis helfen, falls Sie im Internet nicht zurechtkommen). Über die Kachel des zuständigen Bundeslandes können weiterführende Informationen eingesehen werden. Der Sachkundenachweis kann mit oder ohne Registrierung beantragt werden. Danach sind die Pflichtfelder mit den Angaben zum Antragsteller auszufüllen. Nach Eingabe des Sicherheitscodes gelangen Sie zur Antragsseite. Geben Sie hier die Antragsart ein. Die Antragsart "Abgabe" beinhaltet den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Nach Bestätigung der erforderlichen Deutschkenntnisse und der Anerkennung der Datenschutzerklärung können Sie Ihre Zeugniskopien, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis, hochladen. Abschließend stellen Sie den Antrag über den entsprechenden Button. Nach dem Absenden Ihrer Daten erscheint im Onlineportal eine kurze Information, ob Ihr Antrag erfolgreich gestellt wurde. Eine gesonderte E-Mail oder weitere Bestätigung erhalten Sie nicht. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post zu senden.

Alternativ: Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst hochladen können, senden Sie eine Kopie per Post an die zuständige Dienststelle.

Personen, deren anerkennungsfähiger Abschluss länger als 3 Jahre zurück liegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch den Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz. Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag innerhalb von 2 bis 8 Wochen bearbeitet. Sie erhalten einen Bescheid und einen Kostenbescheid über 40 Euro. Die Versendung der Sachkundenachweis-Karte kann ab Bezahlung bis zu 2 Monaten dauern. Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen. Der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes ist auf der Karte vermerkt.

An wen muss ich mich wenden?

  • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
    Referat 25
    Antragsbearbeitung und Bescheidung durch Mitarbeiter der Zweigstellen:
    Rudolstadt, Sömmerda, Zeulenroda, Leinefelde-Worbis, Hildburghausen, Bad Salzungen, Bad Frankenhausen
  • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
    Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut 
    Landessachbearbeitung, Grundsatzfragen

Zuständige Stelle

  • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
    Referat 25
    Antragsbearbeitung und Bescheidung durch Mitarbeiter der Zweigstellen:
    Rudolstadt, Sömmerda, Zeulenroda, Leinefelde-Worbis, Hildburghausen, Bad Salzungen, Bad Frankenhausen
  • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
    Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut 
    Landessachbearbeitung, Grundsatzfragen

Voraussetzungen

Die Sachkunde weisen Sie

  • mit einem Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss zum Florist/ zur Floristin oder
  • einem Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (z.B. im Rahmen eines Sachkundelehrgangs)
  • Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mit zusätzlicher Bescheinigung (von Hochschule, Ausbildungsstätte) oder
  • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates im Sinne der Richtlinie 2009/128/EG
  • Es können andere Nachweise oder Bescheinigungen aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten oder Nicht-EU-Staaten anerkannt werden, falls die geforderten fachlichen Inhalte Bestandteil der Ausbildung/ Prüfung waren und dies in eindeutiger Weise aus den eingereichten Nachweisen/ Bescheinigungen hervorgeht.

Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
  • Zeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
  • Zeugnis über ein anerkanntes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mitzusätzlicher Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
  • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
  • Falls erforderlich, beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
  • Ggf. formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers
  • Ggf. Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen

Welche Gebühren fallen an?

Thüringen: EUR 40,00

Zweitauststellung: EUR 15,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

2-8 Wochen

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 23

Fachlich freigegeben am

12.05.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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