Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Kleinstunternehmen der Grundversorgung – Förderung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Fördermaßnahme „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (KLUG) können Sie eine Förderung zur Investition in langlebige Wirtschaftsgüter (z. B. Einrichtung und Ausstattung), einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte (z. B. bei Betriebsübernahmen), beantragen. Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Es können bis zu 45 % der förderfähigen Netto-Ausgaben gewährt werden, wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition mindestens 10.000 € (ohne Umsatzsteuer) betragen müssen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte. Einige Beispiele für langlebige Wirtschaftsgüter im Sinne der Fördermaßnahme sind

  • Ladeneinrichtungen,
  • Verkaufstresen,
  • Registrierkassen,
  • Kühlzellen.

Teaser

Sie besitzen ein Kleinstunternehmen, das Güter und Dienstleitungen zur Deckung des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs für die lokale Bevölkerung anbietet? Sie wollen sich langlebige Wirtschaftsgüter anschaffen, dann beantragen Sie eine Förderung über KLUG.

Verfahrensablauf

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Antragsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung sowie Auszahlung.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Zuständige Stelle

An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Die zuständige oberste Landesbehörde des TLLLR ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen der Grundversorgung, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und deren erzielter Jahresumsatz entsprechend dem Rechnungsabschluss 2 Mio. € nicht überschreitet.

Die von den Kleinstunternehmen angebotenen Güter und Dienstleistungen müssen direkt (keine Groß- und Zwischenhändler) der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, d. h. der Deckung von Bedürfnissen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs. Verbrauchsgüter und Dienstleistungen der Grundversorgung sind in diesem Sinne z. B. Lebensmittel, Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogeriewaren, Reformwaren, Sanitätswaren, Blumen, Heimtierfutter, Zeitungen, Zeitschriften, Pflegedienstleistungen und medizinisch-helfende Behandlungen, Friseure sowie Floristikgeschäfte.

Die betreffende Betriebsstätte darf sich nicht auf den Gemeindeflächen (inklusive der Ortsteile) der kreisfreien Städte Erfurt, Jena und Gera befinden.

Unter Berücksichtigung des Merkmals der Grundversorgung sowie gleichartiger bestehender Einrichtungen in Ortsnähe muss ein Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der Dienstleistungen vorhanden sein. Ob ein solcher Bedarf besteht, wird durch die Bewilligungsbehörde in einer Bedarfsprüfung festgestellt.

Der Zuwendungsempfänger muss die erforderliche Qualifikation für die Führung des Betriebes nachweisen, z. B. durch Meisterbrief oder Gewerbeanmeldung.

Voraussetzung der Förderung ist ein Wirtschaftlichkeitskonzept, das auch den Bedarf an der durch das Unternehmen erbrachten Leistung in der jeweiligen Region nachweist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:

Bemerkungen

Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.

Urheber

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

14.02.2024
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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