Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
LEADER-Förderung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Über das Förderprogramm LEADER können Sie Unterstützung für Projekte im ländlichen Raum erhalten. Diese Förderung müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz für LEADER-Projektförderung beträgt laut ILE-Förderrichtlinie bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen kann dieser abweichen und bis zu 80% betragen. Die Förderhöhe legen die Regionalen Aktionsgruppen (RAGn) in ihren Strategien selbst fest.
 

Was wird gefördert?
•    Vorbereitungskosten (im Rahmen einer Bewerbung als RAG während des Anerkennungsverfahrens zu Beginn einer Förderperiode
•    Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie
•    Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen
•    Verwaltung und Sensibilisierung

 

Teaser

Wenn Sie die Entwicklung Ihrer Region mitgestalten wollen, wenn Sie innovative Projektideen für den ländlichen Raum haben, oder wenn Sie im ländlichen Raum leben und eine Förderung für Ihr Kleinprojekt suchen, dann beantragen Sie eine Förderung über die Intervention LEADER.

Verfahrensablauf

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

Bei LEADER besteht die Besonderheit, dass die Auswahl der zu fördernden Projekte durch die Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) erfolgt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Regionalen Aktionsgruppen LEADER RAG, in deren Aktionsgebiet das Vorhaben umgesetzt werden soll.

Zuständige Stelle

zuständige Bewilligungsstelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Voraussetzungen

Eine Förderung können Sie erhalten als
•    Natürliche Personen und Personengesellschaften,
•    juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,
•    Regionale Aktionsgruppen LEADER.

Projekte müssen den Zielstellungen der individuellen Regionalen Entwicklungsstrategie der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) entsprechen und von dieser in einem nicht diskriminierenden und transparenten Verfahren ausgewählt und die Umsetzung beschlossen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Einreichung der Projektanträge wird individuell von den Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) festgelegt und öffentlich bekanntgegeben. Die vollständigen Förderanträge sind nachfolgend bis zum 15. Februar des laufenden Jahres bei dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

Die Projektanträge werden zuerst durch den Antragsteller bei der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) eingereicht, von dieser vorgeprüft und votiert. Sollte der Antrag positiv votiert werden, wird er nach Vervollständigung der Unterlagen durch die RAG an die Bewilligungsbehörde (TLLLR) zur finalen Bearbeitung weitergeleitet.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, der Seite der Thüringer Vernetzungsstelle LEADER sowie auf den individuellen Seiten der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG).

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:

Bemerkungen

Bis einschließlich 2024 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

27.02.2024
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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