Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Unternehmensgenehmigung zum Betreiben einer Schieneninfrastruktur (§ 6 AEG) beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ohne Unternehmensgenehmigung darf niemand Schienenwege, Steuerungs- und Sicherungssysteme oder Bahnsteige betreiben. Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erfüllt sind. Der zuständigen Genehmigungsbehörde muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung genügt wird. Für diese Zwecke hat der Antragsteller alle erforderlichen Angaben zu machen und zu belegen.

Teaser

Beantragung der Unternehmensgenehmigung für Schienenwege, Steuerungs- und Sicherungssysteme sowie Bahnsteige.

Verfahrensablauf

Das Unternehmen stellt beim Infrastrukturministerium einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Unternehmensgenehmigung für eine bestimmte Infrastruktur und reicht die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) ein, um nachzuweisen, dass es zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet ist. Der Antrag wird geprüft und innerhalb von 3 Monaten über den Antrag entschieden.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr

Voraussetzungen

Der Antragsteller in Deutschland niedergelassen ist oder dort eine juristisch selbstständige Niederlassung betreibt und den Anforderung den §§ 6a - 6e AEG genügt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

1. Handelsregisterauszug

2. Auszug Gewerbezentralregister

3. Jahresabschluss

4. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt

5. Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung

6. Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft

7. Führungszeugnis Geschäftsführung

8. Nachweis Haftpflichtversicherung

9a. Nachweis Sicherheitsgenehmigung

oder

9b. Bestellung des Betriebsleiters und des Stellvertreters einschließlich Führungszeugnisse, Prüfungszeugnisse gemäß Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung, Lebensläufe sowie die Geschäftsanweisung für den Betriebsleiter und den Stellvertreter

Welche Gebühren fallen an?

500 - 5.000 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

maximal 3 Monate (bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen)

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Weimar

Anträge / Formulare

keine

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

01.10.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

Anfahrt zur VG