Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Abmarkung Durchführung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Durch die Abmarkung kann ein Grenzpunkt durch ein örtlich erkennbares Grenzzeichen dauerhaft markiert werden. Die Abmarkung ist Bestandteil einer hoheitlichen Liegenschaftsvermessung deren Ergebnis in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen wird.

Weitere Informationen sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zu finden:

Teaser

Sie möchten die Abmarkung von Grenzpunkten in der Örtlichkeit veranlassen? Dazu ist es notwendig, eine Liegenschaftsvermessung mit Abmarkung bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Verfahrensablauf

Gliederung in folgende Hauptverfahrensschritte:

1. Antragstellung

2. Prüfung der Unterlagen (u. a. der Antragsberechtigung) durch die Vermessungsstelle

3. Vorbereitung der Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle

4. Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle:

   a) Wiederherstellung oder Feststellung von Grenzpunkten

   b) Abmarkung der Grenzpunkte

   c) Anhörung der Verfahrensbeteiligten (z. B. Eigentümer der betroffenen Flurstücke) und Aufnahme der Grenzniederschrift mit Skizze, ggf. Aufnahme eines Grenzfeststellungsvertrages

6. Bekanntgabe der Verwaltungsakte an die Beteiligten durch schriftlichen Bescheid oder Offenlegung durch die Vermessungsstelle

7. Abgabe der Vermessungsergebnisse an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zur Übernahme in das Liegenschaftskataster nach Ablauf von   Rechtsbehelfsfristen

8. Kostenentscheidung der Vermessungsstelle für die Leistung der Vorbereitung und für die Vermessungsleistung

9. Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster durch das TLBG

10. Erteilung der Kostenentscheidung durch das TLBG für die Übernahme der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster

An wen muss ich mich wenden?

Liegenschaftsvermessungen mit Abmarkung für z. B. private Antragsteller, kommunale Körperschaften und Träger der Bundesverwaltung werden ausschließlich von den für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen. Weitere Informationen können auch von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterbereichen des TLBG (siehe auch Angaben unter "Zuständige Stelle") erteilt werden, hier werden auch Liegenschaftsvermessungen für Träger der unmittelbaren Landesverwaltung und der Landesforstanstalt ausgeführt.

Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

 - > Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

 - > Angaben zum betroffenen Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, ggf. postalische Anschrift)

 - > Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte, eine formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten

 - > Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn er nicht selbst Antragsteller ist

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten (Gebühren) für die Liegenschaftsvermessung mit Abmarkung richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - Gegenstand: Gebühren für die Vorbereitung, für die Vermessungsleistungen und für die Übernahme. Die Gebührenhöhe richtet sich u. a. nach der Größe der Vermessungsfläche, dem Bodenrichtwert pro m², der Anzahl der anzusetzenden Grenzpunkte, der zu vermessenden Grenzlängen und der Anzahl der ggf. erwünschten Abmarkungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

- > keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der beantragten Leistung. Genauere Angaben sind über die jeweils zuständigen Vermessungsstellen zu erhalten.

Rechtsbehelf

Ja, da Verwaltungsakte gesetzt werden, ist ein Rechtsbehelf in einer bestimmten Frist möglich.

Urheber

Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Fachlich freigegeben am

17.01.2022
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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