Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zukauf konventioneller Zuchttiere für Öko-Betrieb beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und gerne Ihren Tierbestand mit Tieren aus konventioneller Herkunft aufstocken wollen, weil es vergleichbare Tiere in Bio-Qualität nicht auf dem Markt gibt, dann benötigen Sie vor dem Zukauf die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.

Teaser

Wenn Sie als zertifiziertes Bio-Unternehmen konventionelle Tiere in ihren Bestand aufnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung bekommen.

Verfahrensablauf

Antragstellung seit 1.01.2022 über die Datenbank OrganicXlivestock

An wen muss ich mich wenden?

Bitte stellen Sie den Antrag online über die Tierdatenbank OrganicXlivestock.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum / Referat 21 / Öko-Kontrolle

Voraussetzungen

Sie müssen über eine Suche in der Datenbank organicxlivestock sicher stellen, dass es im Umkreis von 200km um die Betriebsstätte keine vergleichbaren Tiere in Bioqualität zum Kauf gibt, dann können:
1.) nichtökologisches/nichtbiologisches Geflügel in eine ökologische/biologische Geflügelproduktionseinheit eingestellt werden, sofern die Junghennen für die Eiererzeugung und das Geflügel für die Fleischerzeugung weniger als drei Tage alt ist

oder

2.) zum Aufbau einer Herde oder eines Bestandes Jungtiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Sie müssen unmittelbar nach dem Absetzen gemäß den ökologischen/biologischen Produktionsvorschriften aufgezogen werden. Für den Tag der Einstellung der Tiere in die Herde oder den Bestand gelten außerdem die folgenden Einschränkungen:

a) Rinder, Pferde und Geweihträger müssen weniger als sechs Monate alt sein;

b) Schafe und Ziegen müssen weniger als 60 Tage alt sein;

c) Schweine müssen weniger als 35 kg wiegen.

d) Kaninchen müssen weniger als drei Monate alt sein.
oder

3.) zur Erneuerung einer Herde oder eines Bestands nichtökologische/nichtbiologische ausgewachsene männliche und nullipare (noch nicht geborene) weibliche Tiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Sie sind anschließend gemäß den ökologischen/biologischen Produktionsvorschriften aufzuziehen. Darüber hinaus wird die Zahl der weiblichen Tiere pro Jahr wie folgt begrenzt:

a) bis maximal 10 % des Bestands an ausgewachsenen Pferden oder Rindern und 20 % des Bestands an ausgewachsenen Schweinen, Schafen, Ziegen, Kaninchen oder Geweihträgern können eingesetzt werden;

b) bei kleineren Einheiten wird eine solche Bestands-/Herdenerneuerung auf maximal ein Tier pro Jahr begrenzt.
-diese Prozentsätze können auf bis zu 40% angehoben werden, wenn die Tierhaltung erheblich vergrößert wurde oder eine Rasse durch eine andere ersetzt wird oder ein neuer Zweig der Tierproduktion gegründet wurde. Die Tiere müssen jederzeit identifizierbar sein oder in der Umstellungszeit getrennt von den ökologischen/biologischen Tieren gehalten werden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Über Datenbank ausgefüllter Hauptantrag (zum Nachweis der erfolgten Umkreissuche)
  • Fallindividuell bspw. Stellungnahme Tierarzt zum Enthornungsstand etc.

Welche Gebühren fallen an?

Der Bescheid ist kostenpflichtig; 75 € nach Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist zu beachten. Tiere können erst nach Bescheidung zugekauft werden.

Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Alle Informationen ab 01.01.2022 in folgender Tierdatenbank: OrganicXlivestock 

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

24.11.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
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Donnerstag:
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13:00 - 17:00 Uhr

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09:00 - 12:00 Uhr

 

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