Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie die Veranstaltung der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Veranstaltungen genügt eine einmalige Anzeige.

In folgenden Fällen benötigen Sie eine Erlaubnis:

  • die erforderliche schriftliche Anzeige wurde nicht fristgemäß spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erstattet,
  • es handelt sich um eine motorsportliche Veranstaltung oder
  • die Veranstaltung findet in nicht dafür bestimmten Anlagen statt und es sollen mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Veranstaltungsanzeige bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde nicht notwendige Anzeigen und Genehmigungen bei anderen Behörden ersetzt.

Teaser

Eine öffentliche Veranstaltung müssen Sie vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für den Veranstaltungsort zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde.  
Bei motorsportlichen Veranstaltungen müssen Sie zusätzlich auch einen Antrag auf Genehmigung beim zuständigen Landratsamt stellen.

Zuständige Stelle

Die Veranstaltungsanzeige muss bei der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung erfolgen, auf deren Gemeindegebiet Ihre Veranstaltung stattfinden soll. Gegebenenfalls liegt die Zuständigkeit auch bei einer Verwaltungsgemeinschaft beziehungsweise einer erfüllenden Gemeinde. Bitte erfragen Sie dies bei der örtlich zuständigen Gemeinde.

Wenn Sie eine motorsportliche Veranstaltung durchführen möchten, wenden Sie sich bitte nach der Anzeige bei der Gemeinde zusätzlich an das zuständige Landratsamt, um dort die erforderliche Genehmigung zu beantragen.  Ein gesonderter Genehmigungsantrag ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie die motorsportliche Veranstaltung auf dem Gebiet einer kreisfreien Stadt durchführen wollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der erwarteten Teilnehmer*innen

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides beziehungsweise einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Die Höhe der Verwaltungskosten Kosten richten sich nach der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) und können im Einzelfall variieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die öffentliche Veranstaltung muss spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigt werden.

Bitte informieren Sie sich, ob die zuständige Gemeinde in einer Ordnungsbehördlichen Verordnung oder kommunalen Satzung gegebenenfalls Sonderregelungen festgelegt hat. 

Rechtsbehelf

Widerspruch; Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Anträge / Formulare

Formular: ja

Onlineverfahren: möglich

Schriftform erforderlich: ja

Was sollte ich noch wissen?

Die Anzeige bzw. Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung ersetzt nicht weitere erforderliche Anzeigen beziehungsweise Genehmigungen anderer Fachgesetze, zum Beispiel:

  • verkehrsrechtliche Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung – StVO
  • straßenrechtliche Genehmigungen nach dem Thüringer Straßengesetz
  • Sperrzeitenverkürzung nach dem Thüringer Gaststättengesetz
  • Ausnahmegenehmigung nach dem Thüringer Sonn- und Feiertagsgesetz
  • nach Jugendschutzgesetz;
  • Anmeldung bei der GEMA
  • nach der Gewerbeordnung - GewO
  • nach Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (zum Beispiel bei Traditionsfeuer)

Die zuständigen Stellen können im Einzelfall zur Gefahrenabwehr Anordnungen zur Veranstaltung treffen, Auflagen erteilen bzw. die Veranstaltung untersagen.

Unterstützende Institutionen

Die örtlich zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft bzw. erfüllende Gemeinde sowie im Falle einer motorsportlichen Veranstaltung das örtlich zuständige Landratsamt.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

24.06.2022
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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