Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Nachsendeauftrag
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Nachsendeservice bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Post z. B. bei einem Umzug an die neue Adresse umleiten zu lassen, obwohl der Absender sie an die alte Adresse geschickt hat. Eine Nachsendung kann auch bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Urlaub, befristete Versetzung) Sterbefall, Betreuung oder Insolvenz erfolgen.

Verfahrensablauf
Sie können den Nachsendeauftrag
persönlich oder schriftlich erteilen. Das Antragsformular liegt in jeder Poststation aus. Die Beantragung und die Bezahlung der Gebühren kann auch elektronisch über das Internet erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre nächstgelegene Poststation.

Welche Gebühren fallen an?

Weitere Informationen über Preise und Leistungen erhalten Sie hier.

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragen Sie Ihren Nachsendeauftrag spätestens fünf Tage vor Ihrem Umzug.

Ein Nachsendeauftrag hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten.

Er kann jedoch einmalig für weitere sechs Monate verlängert werden.

Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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