Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Verkehrszeichen - Aufstellung beantragen (StVO)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.

Teaser

Verkehrsregelnde Maßnahmen, wie das  Aufstellen von Verkehrszeichen, werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet.

Verfahrensablauf

Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft . In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Straßenverkehrsbehörden

  • der Landkreise und kreisfreien Städte,
  • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
  • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Voraussetzungen

Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.

Bearbeitungsdauer

Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.

Rechtsbehelf

Zuständige Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Anträge / Formulare

Sind bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

Was sollte ich noch wissen?

In einigen Städten und Gemeinden wird ein Bürgerservice angeboten, welcher nähere Auskünfte geben kann.

Urheber

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

01.12.2020
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
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Donnerstag:
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09:00 - 12:00 Uhr

 

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