Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Tierarzneimittel
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen insbesondere zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln im Allgemeinen und somit auch für Tierarzneimittel.

An wen muss ich mich wenden?

Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln/Betäubungsmitteln sowie die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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