Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Unterhaltszahlung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.

Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

Kindesunterhalt
Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.

Ehegattenunterhalt
Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen.

Teaser

Nach der Ehescheidung haben Kinder bzw. die ehemaligen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit10.01.2013

Fachlich freigegeben am

10.01.2013
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

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07381 Oppurg

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