Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Petition an den Thüringer Landtag
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Jeder hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Diese Bitten und Beschwerden werden Petitionen oder Eingaben genannt.

Über die an den Thüringer Landtag gerichteten Petitionen entscheidet der vom Landtag gebildete Petitionsausschuss. Er prüft die Petitionen in der Sache, wenn die Person oder die Stelle, auf deren Verhalten sich die Petition richtet, öffentliche Aufgaben wahrnimmt und der Aufsicht des Freistaats Thüringen untersteht.

Petitionen können schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Wer sein Anliegen persönlich vortragen möchte, kann dafür die Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses nutzen oder einen Gesprächstermin mit der Landtagsverwaltung vereinbaren.

Weitere Informationen zum Petitionsausschuss, seine Zuständigkeit, zum Einreichen einer Petition und zum Petitionsverfahren finden Sie auf der Website des Thüringer Landtags.

Teaser

Der vom Thüringer Landtag gebildete Petitionsausschuss entscheidet über die an ihn eingereichten bürgerlichen Bitten und Beschwerden, die sogenannten Petitionen.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, 99096 Erfurt, Jürgen-Fuchs-Straße 1

Tel.: 0361 3772076, Fax: 0361 3771050

Anträge / Formulare

Schriftliche Petitionen können auch elektronisch eingereicht werden, wenn dafür das auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet bereitgestellte Formular verwendet wird.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landtag

Fachlich freigegeben am

06.08.2013
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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