Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Impressum - ordnungswidrig
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Anforderungen an das Impressum einer Website sind gesetzlich geregelt. Wer im Internet öffentlich Telemedien anbietet, muss auf seinen Internetseiten bestimmte Informationen über seine Identität (Impressum) vorhalten. Ordnungswidrig handelt, wer die entsprechenden Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

An wen muss ich mich wenden?

Die Thüringer Landesmedienanstalt ist in Thüringen die für medienrechtliche Fragen zuständige Verwaltungsbehörde. Somit werden Verstöße gegen die Impressumspflicht von hier geahndet.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)

Fachlich freigegeben am

24.05.2018
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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