Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Legehennenbetriebe sind registrierungspflichtig, wenn sie:

  • 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.

Teaser

Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen, unter bestimmten Voraussetzungen, registrieren lassen. Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb auch eine Kennnummer zugeteilt.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags
  • Ggf. Rückfragen der Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
  • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichen Bescheid

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig in Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.

Voraussetzungen

  • Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
  • Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
  • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vollständigausgefülltes Antragsformular inkl.

  • Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und/oder die Ökokontrollstelle
  • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Registrierung ist vor Beginn der Vermarktung der Eier erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags und Nachweisen zur Einhaltung der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.

Rechtsbehelf

Gemäß Bescheid

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

09.11.2021
Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

Anfahrt zur VG