Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Alters- und Ehejubiläen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.

Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren

  • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
  • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
  • sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres

Glückwünsche aus.

Teaser

Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

Aktuell gewählt: Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg

SPRECHZEITEN (neu seit 02.01.2023):

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:
geschlossen

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

 

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